Schlechte Nachricht für Amazon: Münchner Oberlandesgericht findet, dass der Dash Button bzw. Einkaufsknopf gegen geltende Gesetzte in Deutschland verstößt. Die Hauptargumentation ist, dass der Kunde beim Betätigen des Dash Buttons keinerlei Informationen zum Einkauf erhält, wie z.B. wie hoch der Preis aktuell ist usw. Die einzige Information, die der Kunde beim Auslösen des Dash Buttons bekommt ist, dass man das bestellt hat, was auf dem Dash Button abgebildet ist.
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